Ambulante Hilfen zur Erziehung

Begleitete Umgänge nach § 18 SGB VIII

Der unterstützende, begleitete oder beaufsichtigte Umgang ist in der Regel eine zeitlich befristete Unterstützungsmaßnahme der Jugendhilfe. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einer Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts bedürfen. Die zentrale rechtliche Grundlage für die Bereitstellung eines Angebotes zum geschützten Umgang durch die Jugendhilfe bildet § 18 Abs. 3 SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit den §§ 1684 und 1685 BGB.

Begleiteter Umgang kommt in Betracht, wenn zum Beispiel:

  • bisher kein Umgang zwischen Kind und Elternteil bestanden hat oder ihr Kontakt länger zurückliegt
  • Bedenken im Hinblick auf die Person des Umgangsberechtigten bestehen, z.B. Zweifel an der Erziehungsfähigkeit oder Besorgnis wegen der Vernachlässigung des Kindes oder eine Gewaltanwendung gegenüber dem Kind
  • Eine Kindesentziehung befürchtet wird
  • Ein unbewiesener, aber nicht ausgeräumter Verdacht des sexuellen Missbrauchs besteht
  • Offenkundige psychische Belastungen des Kindes
  • Starke Konflikte beider Eltern mit Triangulation des Kindes etc.

Wir stellen für den begleiteten Umgang unsere Räume im Familienhaus sowie unserer Tagesgruppe zur Verfügung. Spiel- und Bastelmaterialien für jede Altersstufe stehen bereit.

Clearing nach § 27 (2) SGB VIII

Im Clearing wird gemeinsam mit dem Klienten herausgearbeitet, welche Hilfeform aktuell für das Kind oder die/den Jugendliche/n der Familie am sinnvollsten erscheint.  Ambulantes Clearing wird von uns angeboten, wenn von Seiten der Familie oder des Jugendamtes noch nicht sicher ist, ob bzw. welche konkrete Form der Hilfe notwendig und angemessen erscheint.
In Krisensituationen und bei sehr komplexen Familiensituationen kann es von Vorteil sein, mit einem Clearing zu starten.  Die Familie und unsere Mitarbeiter arbeiten in der Regel über drei Monate intensiv zusammen. Die aktuelle Familiensituation wird aus allen Blickwinkeln betrachtet und es wird gemeinsam nach möglichen Lösungen bzw. geeigneten, passgenauen Hilfen geschaut.
Um zu einer möglichst sinnvollen Wahl von Hilfsangeboten zu gelangen, bieten wir folgende Leistungen an:

  • Erfassen der aktuellen Situation
  • Erfassen der Beziehungsstrukturen innerhalb des familiären System bzw. des Umfeldes
  • Erfassen der familiären und persönlichen Ressourcen
  • Zielbeschreibungen aus Sicht der Beteiligten
  • Erfassen der Beschreibungen anderer Hilfeleistenden (Lehrer, Ärzte…)
  • Gemeinsame Auswertung der Ergebnisse
  • Erstellung eines Berichtes

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft als ambulantes Hilfsangebot unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen. 

Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und Mitwirkungsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen voraus. Die Kinder und Jugendlichen werden aktiv in den Betreuungsprozess eingebunden.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die  sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt die gesamte Familie in ihren Beziehungen sowie beim Ausbau ihrer familiären Ressourcen und ist auf die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern gerichtet. Die Hilfe findet im Haushalt und im sozialen Umfeld der Familien statt.

Ziele sind unter anderem

  • Erlernen von Konflikt- und Problemlösungsstrategien
  • Abbau von Erziehungsschwierigkeiten
  • Bewältigung von Krisen
  • Unterstützung, Begleitung und Beratung im Umgang mit Institutionen und Behörden
  • Abbau von sozialer Isolation
  • Förderung der Entwicklung der Kinder
  • Strukturierung und Gestaltung des Tagesablaufs
  • Abbau von Schulden
  • Bewältigung von Alltagsproblemen….

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

Die Hilfe bietet Jugendlichen eine besonders intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.
Die Hilfe ist in der Regel auf einen längeren Zeitraum ausgelegt und berücksichtigt die Individualbedürfnisse der/des Jugendlichen.

Ziele sind unter anderem

  • Unterstützung bei der Gestaltung des Alltages (Haushaltführung, Umgang mit Finanzen, Freizeitgestaltung)
  • Wohnraumsuche und Erhaltung
  • Unterstützung für schulische/berufliche Entwicklung

Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII

Unsere Schulbegleiter/-innen unterstützen Kinder und Jugendliche im Rahmen einer individuellen Einzelbetreuung im Schulalltag. Die Schulbegleiter haben den Auftrag, die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Klasse bzw. in die Gruppe zu unterstützen und behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Der Schulbegleiter unterstützt die Schüler in ihrem Schulalltag und bei der Teilhabe am Unterricht. Die Kosten übernimmt nach Antragsstellung und Bewilligung die zuständige Kommune bzw. das Jugend- oder Sozialamt.

Unsere Hilfe können Kinder und Jugendliche nach §§ 53, 54 SGB XII i. V. m. SGB IX sowie § 35a SGB VIII erhalten, die von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind.

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII

Diese Form der Hilfe unterstützt den jungen Volljährigen im Alter von 18 – 21 Jahren bei der selbständigen Gestaltung des eigenen Lebens und bei seiner/ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Die Ausgestaltung ist in vielfältiger Form möglich.

Ziele sind unter anderem

  • Entwicklung von Selbständigkeit und Autonomie
  • Befähigung zur eigenständigen Lebensführung
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
  • Aufrechterhaltung des Kontaktes zum sozialen Umfeld